Strukturreform der Psychotherapeutischen Versorgung

Auszug aus Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg:

Neue Leistungen

  • Psychotherapeutische Sprechstunde: niedrigschwelliger Zugang und erste diagnostische Abklärung / Erwachsene bis zu sechs Gespräche à 25 Minuten (insgesamt bis zu 150 Min.) / Kinder und Jugendliche bis zu zehn Gespräche (insgesamt bis 250 Min.) / Zugangsvoraussetzung für Patienten zur weiteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ab April 2018
    Jeder Arzt und Psychotherapeut mit Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinien­psychotherapie muss ab April 2017 Sprechstunden anbieten: pro Woche mindestens 100 Minuten (zwei Termine zu je 50 Min.), bei einem halben Versorgungsauftrag mindestens 50 Min.
  • Akutbehandlung: schnelle Intervention bei akuten Krisen, Vorbereitung auf Psychotherapie / bis zu 24 Therapieeinheiten à 25 Minuten (insgesamt bis zu 600 Min., Mindesteinheit: 25 Min.) / anzeigepflichtig / zu verrechnen mit gegebenenfalls anschließender Kurz-/Langzeittherapie