Telefonische Erreichbarkeit

Seit dem 1.4.2017 müssen alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten , je nach Versorgungsauftrag, mindestens 100-200 Minuten pro Woche persönlich telefonisch erreichbar sein.

Meine Praxis ist zu folgenden Zeiten telefonisch zu erreichen :

Dienstag

09:00-10:40

Telefon 0 71 31 – 62 86 00

Während dieser Zeiten können nur Terminvereinbarungen vorgenommen werden.

Strukturreform der Psychotherapeutischen Versorgung

Auszug aus Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg:

Neue Leistungen

  • Psychotherapeutische Sprechstunde: niedrigschwelliger Zugang und erste diagnostische Abklärung / Erwachsene bis zu sechs Gespräche à 25 Minuten (insgesamt bis zu 150 Min.) / Kinder und Jugendliche bis zu zehn Gespräche (insgesamt bis 250 Min.) / Zugangsvoraussetzung für Patienten zur weiteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ab April 2018
    Jeder Arzt und Psychotherapeut mit Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinien­psychotherapie muss ab April 2017 Sprechstunden anbieten: pro Woche mindestens 100 Minuten (zwei Termine zu je 50 Min.), bei einem halben Versorgungsauftrag mindestens 50 Min.
  • Akutbehandlung: schnelle Intervention bei akuten Krisen, Vorbereitung auf Psychotherapie / bis zu 24 Therapieeinheiten à 25 Minuten (insgesamt bis zu 600 Min., Mindesteinheit: 25 Min.) / anzeigepflichtig / zu verrechnen mit gegebenenfalls anschließender Kurz-/Langzeittherapie

Probesitzungen = probatorische Sitzungen

Die Verträge der gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für bis zu fünf probatorischen Sitzungen. Als Probesitzungen (=probatorische Sitzungen) gelten die Sitzungen bis zu dem Termin, an dem Ihre Krankenversicherung eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erteilt.