Probesitzungen = probatorische Sitzungen

Die Verträge der gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für bis zu fünf probatorischen Sitzungen. Als Probesitzungen (=probatorische Sitzungen) gelten die Sitzungen bis zu dem Termin, an dem Ihre Krankenversicherung eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erteilt.