Coronavirus-Erkrankung

Bis einschließlich 7.4.2023 gilt für Patienten eine Maskenpflicht: FFP2!

wer keine Maske dabei hat, muss sich eine besorgen.

Ich habe angesichts der aktuellen Situation folgende Vorkehrungen für meine Praxis getroffen:

1. Wenn Sie sich erkältet haben oder auch Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Informieren Sie mich telefonisch oder per Mail. Eine Sitzung kann auch per Video durchgeführt werden.( s.  u.)

2. Händeschütteln entfällt weiterhin- ein freundliches Lächeln hilft dabei

3. Ich biete Ihnen auch die Möglichkeit einer Video- Sprechstunde an, wenn Sie nicht in die Praxis kommen können, wahlweise auch telefonisch.

Und zu guter Letzt:

die offene Sprechstunde  findet ab 3.1.2023 immer dienstags in der Zeit von 9-11:30 statt.

Da es nicht vorhersehbar ist, wieviele Patienten kommen, kann es zu langen Wartezeiten kommen. Es hat sich bewährt  pro Patient ein Anliegen zu behandeln.

Es werden im Rahmen der offenen Sprechstunde keine psychotherapeutischen Sitzungen durchgeführt! 

In erster Linie geht es um eine kurze diagnostische Einordnung, eine weitere Behandlung in meiner Praxis ist damit nicht automatisch verbunden.

Telefonische Erreichbarkeit

Seit dem 1.4.2017 müssen alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten , je nach Versorgungsauftrag, mindestens 100-200 Minuten pro Woche persönlich telefonisch erreichbar sein.

Meine Praxis ist zu folgenden Zeiten telefonisch zu erreichen :

Dienstag

09:00-10:40

Telefon 0 71 31 – 62 86 00

Während dieser Zeiten können nur Terminvereinbarungen vorgenommen werden.

E-Mail Anfragen

Bei Anfragen nach Terminen per E-Mail für ein Erstgespräch/Therapeutenwechsel etc. werden alle diese Mails ungelesen gelöscht.

Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch zu meinen angegebenen Erreichbarkeitszeiten

Das gilt nicht für Patienten, die sich in aktueller Behandlung in meiner Praxis befinden

Strukturreform der Psychotherapeutischen Versorgung

Auszug aus Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg:

Neue Leistungen

  • Psychotherapeutische Sprechstunde: niedrigschwelliger Zugang und erste diagnostische Abklärung / Erwachsene bis zu sechs Gespräche à 25 Minuten (insgesamt bis zu 150 Min.) / Kinder und Jugendliche bis zu zehn Gespräche (insgesamt bis 250 Min.) / Zugangsvoraussetzung für Patienten zur weiteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ab April 2018
    Jeder Arzt und Psychotherapeut mit Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinien­psychotherapie muss ab April 2017 Sprechstunden anbieten: pro Woche mindestens 100 Minuten (zwei Termine zu je 50 Min.), bei einem halben Versorgungsauftrag mindestens 50 Min.
  • Akutbehandlung: schnelle Intervention bei akuten Krisen, Vorbereitung auf Psychotherapie / bis zu 24 Therapieeinheiten à 25 Minuten (insgesamt bis zu 600 Min., Mindesteinheit: 25 Min.) / anzeigepflichtig / zu verrechnen mit gegebenenfalls anschließender Kurz-/Langzeittherapie