FeV-Gutachtenabläufe beachten!

FeV-Gutachten: Auftraggeber ist der/die zu Begutachtende selber. Er/Sie trägt die Gesamtkosten.

FAQs:

Wo muß ich das Drogenscreening machen lassen? Findet das Screening bei/während/nach der fachärztlichen Untersuchung statt?

A: Nein, das Screening muß zwingend in einem forensisch gesicherten Labor durchgeführt werden, da das Ergebnis sonst von der Behörde nicht anerkannt wird. Es wird nicht während der fachärztlichen Untersuchung durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Untersuchung sollte am besten schon zur gutachterlichen Untersuchung zur Einsicht vorgelegt werden.

Sind die Kosten für das Drogenscreening schon in den Kosten für das fachärztliche Gutachten enthalten?

A: Nein, die Kosten für das Drogenscreening sind an das Labor zu entrichten, das Sie  beauftragen. Dieses Labor kann Ihnen auch die anfallenden Kosten für ein Drogenscreening nennen und Sie ggf auch beraten, ob eine Haaranalyse oder Urinscreenings sinnvoll sind.

Muß ich mich darum kümmern, ob der/die Gutachter/in  Zeit hat, um meine Begutachtung durchzuführen?

A: Ja, in der Regel ist es ratsam Kontakt zu dem gewählten Gutachter aufzunehmen und diese Rahmenbedingungen vor Erteilung des Auftrages bei der Behörde abzuklären.

Bekomme ich eine zeitliche Verlängerung, wenn der von mir gewählte Gutachter nicht in dem von der Behörde gewünschten zeitlichen Rahmen die Begutachtung vornehmen kann?

A: Das ist Ermessenssache der jeweiligen Behörde. Dabei sollten Sie auf jeden Fall der Behörde mitteilen, wann Sie mit dem Gutachter Kontakt aufgenommen haben und wann frühestens mit der Durchführung einer Begutachtung gerechnet werden kann.

Wie schnell bekomme ich einen Untersuchungstermin in Ihrer Praxis?

A: In aller Regel bin ich  bemüht, die zeitlichen Vorgaben der Behörde einzuhalten und rasch entsprechende Termine zu vergeben.

Dennoch: Verzögerungen sind denkbar durch: Urlaube/Fortbildungen/ Auslastung der Praxiskapazitäten.